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   LSG Bayern, 01.03.2006 - L 4 P 47/05   

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https://dejure.org/2006,24705
LSG Bayern, 01.03.2006 - L 4 P 47/05 (https://dejure.org/2006,24705)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.03.2006 - L 4 P 47/05 (https://dejure.org/2006,24705)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. März 2006 - L 4 P 47/05 (https://dejure.org/2006,24705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung; Einbeziehung von Versorgungsbezügen; Verfassungsrechtlicher Gleichheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 08.09.2005 - L 4 KR 27/05

    Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zugrundelegung des

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2006 - L 4 P 47/05
    Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin vom 23.02.2005 (L 4 KR 27/05), mit der sie zugleich die Aussetzung von Beitragszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Direktversicherung beantragt.

    Der Senat konnte hier durch Beschluss entscheiden (§ 153 Abs. 4 SGG), da er die Berufung im Anschluss an sein Urteil vom 08.09.2005 (L 4 KR 27/05) zu den Beiträgen aus dem Recht der Krankenversicherung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht mehr für erforderlich hält.

    Damit sind die dem Senatsurteil vom 08.09.2005 (L 4 KR 27/05) genannten gesetzlichen Regelungen des SGB V anzuwenden.

  • LSG Bayern, 21.07.2005 - L 4 KR 92/05

    Pflichtversicherung wegen Leistungsbezug nach dem 3. Buch Sozialgesetzbuch (SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2006 - L 4 P 47/05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 21.07.2005 vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt (L 4 KR 92/05 ER).
  • LSG Bayern, 21.11.2006 - L 4 B 699/06

    Umwandlung des Anspruchs auf Sonderbezüge in einen Anspruch auf

    Der Senat hat aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen und pauschalen Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie im Anschluss an seine bisherigen Entscheidungen zu dieser Problematik keine erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht der Kapitalleistung des Antragstellers (siehe Senatsbeschluss vom 21.07.2005, L 4 KR 92/05 ER; Urteil vom 08.09.2005, L 4 KR 27/05 ; Beschluss vom 01.03.2006, L 4 P 47/05).
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